• giersig-consulting

    Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien

Die EU regelt die Herstellung und Verwendung von Chemikalien, und sie hat mit REACH als Kernstück ein umfassendes, aber auch komplexes Regelwerk in Kraft gesetzt, das EU-weit gilt. Im Bewegungsgrund 1 der REACH-Verordnung heißt es unter anderem: „Diese Verordnung sollte ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern…“